Kinderschutzordnung des TSV RSK Esslingen e.V.

1. Vorwort

Alle Mitglieder des Sportvereins TSV RSK Esslingen e. V. haben das Recht, mit Spaß und Freude, sportlich in unserem Verein aktiv zu sein.
Die Vereine und Verbände müssen die Rahmenbedingungen für ein gewalt- und diskriminierungsfreies Miteinander schaffen.

2. Schutz von betroffenen Menschen

Sport und Bewegung sind wichtige Bausteine zur Stärkung der körperlichen und seelischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen und tragen maßgeblich zu ihrer Persönlichkeitsentwicklung bei.

Die Kinderschutzordnung des Vereins bezieht sich insbesondere auf den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt jeglicher Art und sexualisierte Gewalt.
Mit dem Begriff „sexualisierte Gewalt“ sind alle Handlungen gemeint, die Machtausübung, Zwang oder erzwungene Nähe eines Menschen mit Mitteln der Sexualität zur Folge haben (z. B. sexistische Aussagen oder als Versehen getarnte Berührungen im Intimbereich).

Das Verhalten gegenüber Kindern, Jugendlichen und Menschen mit Behinderung schließt jegliche Form der psychischen, physischen und sexuellen Gewalt aus.

3. Präventionsmaßnahmen

Ein zentrales Anliegen unserer Schutzverordnung ist die Entwicklung und Verfestigung einer „Kultur der Achtsamkeit.“
Eine solche Kultur ist das wirksamste Mittel, um potenziellen Tätern eindeutig zu signalisieren, dass alle Mitglieder aufeinander achten und sich gegenseitig schützen. Wir fördern ein offenes Klima, dass Kinder, Jugendliche und Erwachsene im Sport vor Gewalt und Diskriminierung im Allgemeinen und sexualisierte Gewalt im Speziellen schützt und betroffene Personen zum Reden ermutigt.
Der Sportverein TSV RSK Esslingen e.V. fördert aktiv die Maßnahmen für den Schutz aller Akteure im Verein gegen jegliche Arten von Gewalt.
Für seine haupt- und ehrenamtlichen MitarbeiterInnen bietet er qualifizierte Aus- und Fortbildungsangebote an und nutzt Kooperationen mit Verbänden, um diese auf ihren sensibleren Umgang mit Kindern und Jugendlichen vorzubereiten.
Durch diese Aus- und Weiterbildungsangebote werden TrainerInnen und BetreuerInnen geschult und bekommen einen sicheren Rahmen für ihre Tätigkeit.

Der Vorstand des Sportvereins TSV RSK Esslingen e.V. ernennt zwei Schutzbeauftragte, bestenfalls eine männliche und eine weibliche Person. Die Schutzbeauftragten haben entweder eine entsprechende fachliche Grundqualifikation oder haben eine Fortbildung zum/zur Schutzbeauftragte(n) absolviert.
Sie sind der erste Ansprechpartner für alle Mitglieder im Verein mit Fragen oder Beratungsbedarf zu Gewalt- und Diskriminierungserfahrungen, zur Gestaltung sicherer Sportangebote und Fragen zur Kinderschutzordnung.

Im Verdachtsfall handeln sie entsprechend eines Interventionsplans und fungieren als Bindeglied zwischen allen Betroffenen. Sie unterliegen den Bestimmungen der Schweigepflicht und dem Datenschutz.

Kinder, Jugendliche und Menschen mit Behinderung gehören zu einer Risikogruppe, die in unserer Gesellschaft besonderen Schutz benötigen.
Mit dem Beitritt eines Mitglieds in den TSV RSK Esslingen e.V. und der Ausübung einer Tätigkeit als ÜbungsleiterInnen, als auch BetreuerInnen erkennt das Mitglied die Kinderschutzordnung an.

Mit der Unterzeichnung unseres Ehrenkodex erkennen alle TrainerInnen, ÜbungsleiterInnen und BetreuerInnen den besonderen Schutz dieser Personengruppe an. Ebenso wird von lizenzierten TrainerInnen der Einblick in das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis verlangt.

Mit Unterschrift des Ehrenkodex verpflichtet sich das Mitglied, alle Mitglieder im Verein zu achten und die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen positiv zu fördern.
Das erweiterte Führungszeugnis unterstützt die Präventionsmaßnahmen im Verein. Die Vorlage und Einsicht in das Papier tragen dazu bei, vorbestrafte Personen von den Aufgaben in der Kinder- und Jugendarbeit fernzuhalten.

Rechtliche Grundlage ist hierfür §72a SGB VIII.

4. Verhaltensregeln für alle Personen mit Anleitungsfunktion:

  1. a)  Niemand wird zu einer Übung oder Haltung gezwungen.

  2. b)  Die Umgangssprache im Verein ist jedem Mitglied gegenüber wertschätzend.

  3. c)  Aufsexistische,gewalttätige,herablassendeunddiskriminierendeÄußerungen

    wird verzichtet.

  4. d)  Wir respektieren die körperlichen Grenzen aller Kinder, Jugendlichen und

    Menschen mit Behinderungen und achten darauf, dass körperliche

    Hilfestellungen während einer Übung auf ein Minimum reduziert werden.

  5. e)  Die TrainerInnen und BetreuerInnen duschen grundsätzlich nicht gemeinsam mit

    den Kindern und Jugendlichen. Es muss eine räumliche oder zeitliche Trennung erfolgen.

5. Ziel

Die Kinderschutzordnung des Vereins TSV RSK Esslingen e.V. wurde mit den Zielen entwickelt, die Persönlichkeitsentwicklung der Kinder, Jugendlichen und Menschen mit Behinderung zu stärken und positiv zu fördern.
Wir fördern eine bewusste Haltung des Hinsehens, Hinschauens und Hinhörens und entwickeln präventive Maßnahmen zur Sensibilisierung.

Wir setzen die Tätigkeitshürden gegenüber Verurteilten hoch, um zu verhindern, dass Kinder und Jugendliche unseres Vereins Opfer von Gewalt werden.

Diese Kinderschutzordnung wurde vom Hauptausschuss des TSV RSK Esslingen e.V. in seiner Sitzung am 16.05.2024 beschlossen.

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